Das Kroatienprotokoll

Die Fakten

(Debatte im Nationalrat vom 26.04.2016)
Müller Walter (RL, SG):

Polarisieren, polemisieren und darauf gleichermassen reagieren oder Fakten anführen; Lärm machen oder Lösungen suchen. Wir entscheiden uns für Fakten und Lösungen. Die FDP-Liberale Fraktion wird auf die Vorlage zur Ratifizierung des Protokolls zum Freizügigkeitsabkommen, der Ausdehnung auf Kroatien, eintreten und ihr zustimmen; sie wird sämtliche Minderheitsanträge ablehnen.

Allerdings gibt es dazu einen gewichtigen Vorbehalt – mehr dazu aber später.

Gerne erinnere ich daran, dass die FDP-Liberale Fraktion konsequent für den bilateralen Weg eintritt und ebenso klar und deutlich einen Beitritt zur EU ablehnt. Unser Ziel ist klar und bleibt klar. Unser Land gehört, nicht zuletzt dank dieser Strategie, zu den innovativsten und wettbewerbsfähigsten Ländern der Welt, mit äusserst attraktiven Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmungen. Das Freizügigkeitsabkommen ist ein Bestandteil der Bilateralen I und stellt für die Schweiz somit einen wichtigen wirtschaftlichen Grundpfeiler dar. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ist eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterführung des bilateralen Wegs. Die sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union vom 21. Juni 1999 sind am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Diese Abkommen, insbesondere die Personenfreizügigkeit, sind von besonderer Bedeutung für die Schweizer Volkswirtschaft.

Im Gegensatz zu den anderen zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen sektoriellen Abkommen wird das Freizügigkeitsabkommen nicht automatisch auf die neuen EU-Mitglieder ausgedehnt, sondern es bedingt den Abschluss eines zusätzlichen Protokolls, dessen Genehmigung dem fakultativen Referendum unterstellt ist. Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die Staaten, welche der EU 2004 und 2007 beigetreten waren, erfolgte mit den Protokollen I und II zum Freizügigkeitsabkommen. Mit dem EU-Beitritt von Kroatien am 1. Juli 2013 hat die EU ihre sechste Erweiterungsrunde abgeschlossen.


Die Europäische Kommission hat am 9. Oktober 2012 ein offizielles Begehren gestellt, die Verhandlungen zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien aufzunehmen. Am 25. April 2013 hat die erste Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien in Brüssel stattgefunden. Nach der fünften Verhandlungsrunde konnte das Protokoll III zum Freizügigkeitsabkommen am 15. Juli 2013 paraphiert werden. Am 28. August 2013 genehmigte der Bundesrat das Protokoll III, dessen Unterzeichnung aus bekannten Gründen erst am 4. März 2016 erfolgt ist. Man kann das jetzt lautstark kritisieren und kommentieren. Es ist einfach Fakt, der Bundesrat hat so entschieden.
Die im Protokoll III vorgesehenen Regelungen entsprechen weitgehend denjenigen, welche auch in den Protokollen I und II vereinbart worden waren. Das Verhandlungsmandat des Bundesrates konnte im Rahmen der Verhandlungen zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien erfüllt, und die Verhandlungsziele konnten vollständig erreicht werden. Es konnte unter anderem eine klare Verbesserung des Ventilklausel-Mechanismus erreicht werden: Es wurde insbesondere eine Lösung gefunden, um für den Fall, dass die Voraussetzungen zur Anrufung der Ventilklausel nur für die B-Bewilligungen erfüllt sind, den Umgehungseffekt über L-Bewilligung zu beseitigen.

Wir danken der Verhandlungsdelegation für das gute Ergebnis. Zusammen mit dem Protokoll III unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die erforderlichen Anpassungen von insgesamt elf Bundesgesetzen zur Genehmigung. Die Norm zur Anpassung ist bei allen Sozialversicherungsgesetzen identisch. Daher wurde entschieden, dass die Anpassung der verschiedenen Sozialversicherungsgesetze gleichzeitig erfolgen soll. Damit wird sichergestellt, dass die Aktualisierungen gleichzeitig erfolgen, da sie nicht abhängig von einer Revision des jeweiligen Sozialversicherungsgesetzes sind.

So weit, so gut, wenn da nicht die Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 wäre.

Gemäss Beurteilung des Bundesrates war es nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 nicht möglich, das Protokoll III zu unterzeichnen, da gemäss Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, welche den Bestimmungen von Artikel 121a widersprechen
Die Europäische Union hat in der Folge verschiedene Dossiers sistiert, darunter das Forschungsrahmenabkommen Horizon 2020. Dank intensiver Bemühungen und der Gewährung von separaten Kontingenten für die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt für kroatische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger konnte eine Deblockierung in den suspendierten Verhandlungen erreicht werden.

Durch die Konsultationen mit der Europäischen Union hat nun der Bundesrat im letzten halben Jahr eine neue Ausgangslage geschaffen, wie er sagt. So bestehe zwischen der Schweiz und der EU Einigkeit, dass eine einvernehmliche Lösung über eine gemeinsame Auslegung der bestehenden Schutzklausel, Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens, angestrebt werden soll. Diese Lösung soll die Anforderungen des Freizügigkeitsabkommens und der Schweizerischen Bundesverfassung in Einklang bringen. Mit dieser neuen Ausgangslage erachtet es nun der Bundesrat als sinnvoll, das Protokoll III dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Ratifikation von Protokoll III soll aber erst erfolgen, wenn eine mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatible Lösung vorliegt. Die Unterzeichnung des Protokolls III ist ein erster Schritt, damit die Forschungszusammenarbeit mit der EU ab 2017 weitergeführt werden kann, Horizon-2020-Paket. Die abgeschlossene Ratifikation des Protokolls bis zum 9. Februar 2017 inklusive eines allfälligen Referendums ist allerdings eine sehr sportliche Angelegenheit.

Die Unterzeichnung des Protokolls III ist aus zwei Gründen wichtig: Erstens schaffen wir damit die Voraussetzung, dass Kroatien gleich behandelt werden kann wie die übrigen EU-Mitgliedstaaten. Zweitens wird ein wichtiger Schritt zur Vollassoziierung der Schweiz an das Forschungsrahmenabkommen Horizon 2020 unternommen. Ohne Ratifikation bis Februar 2017 hätte die Schweiz in diesem für den Wirtschafts- und Forschungsplatz Schweiz zentralen Forschungsrahmenprogramm nur noch den Status eines Drittstaats, und zwar rückwirkend auf 1. Januar 2017.
Schweizer Forschende könnten sich dann nur noch an bestehende Projekte als Drittstaatspartner, ohne Finanzierung durch die EU, anschliessen, was auch der Reputation des Forschungsplatzes Schweiz abträglich wäre. Die FDP-Liberale Fraktion steht zu den für den Forschungsstandort Schweiz äusserst wichtigen Abkommen. Ich möchte aber mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es formell nie eine Verknüpfung mit den Bilateralen I und dem Freizügigkeitsabkommen gab und auch nicht gibt. Durch die bestehende Konstellation gibt es aber sehr wohl eine politische Verknüpfung. Somit ist auch gesagt, dass die Beteiligung an Horizon 2020 eine politische Lösung sein wird. Das bedeutet immer geben und nehmen oder geben und bekommen. In der Schlussfolgerung heisst das für uns: Wir geben, wenn wir auch das Gewünschte bekommen.


Nun zum Schluss zu dem zu Beginn erwähnten Vorbehalt der FDP-Liberalen Fraktion.

Wir sind bereit, den Bundesrat zu ermächtigen, das Kroatien-Protokoll zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zu ratifizieren. Die effektive Übergabe der Ratifikationsurkunde durch den Bundesrat darf erst erfolgen, wenn sich eine Einigung zwischen der Schweiz und der EU zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung abzeichnet. Das Parlament öffnet damit das Fenster zu einer Verhandlungslösung, ohne die Verfassung zu verletzen. Damit dieses Fenster optimal genutzt werden kann, haben wir mit einem befristeten, branchenspezifischen Inländervorrang neue Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheit Köppel auf Nichteintreten abzulehnen. Gerne erinnere ich noch die SVP daran, dass sie immer gefordert hat, auch während des Abstimmungskampfs zur Masseneinwanderungs-Initiative: Ihr müsst nur verhandeln, dann finden wir eine Lösung. Genau diese Voraussetzung schaffen wir heute, und das wollen Sie offenbar auch wieder nicht.

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