Futter für die Tiere oder die Juristen?
Azmoos, 28.02.2010
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Landwirtschaft
Wir haben in der Schweiz eines der strengsten Tierschutzrechte. Erst am 1. September 2008 ist die neue Tierschutzgesetzgebung in Kraft getreten und bringt viele Verbesserungen für das Wohl der Tiere. Die Verantwortung der Tierhaltenden wurde in Bezug auf Information und obligatorischen Ausbildung präzisiert und gestärkt. Die Ausrichtung des neuen Tierschutzgesetz ist also klar auf Information, Motivation und Verantwortung und nicht auf Repression durch Anwälte ausgerichtet. Der Umgang mit den Tieren und die damit verbundene gesellschaftliche Auseinandersetzung soll ganz bewusst nicht einfach den Juristen überlassen werden. Tierhaltende müssen die Bedürfnisse ihrer Tiere kennen und wissen, wie sie richtig zu halten sind. Von Landwirten, Tiertransporteuren und anderen Personen, die beruflich mit Tieren zu tun haben aber auch Hundehaltenden und besonderen Wildtieren. Neu müssen die Kantone auch Tierschutz-Fachstellen einrichten und damit den Vollzug durch vorgegebene Kontrollschwerpunkte und Tierschutzberichte sicherstellen. Wer also heute noch glauben machen will, wir hätten in der Schweiz keinen wirkungsvollen Tierschutz, tut dies wider besseres Wissen. Ein Tieranwalt bringt keine Verbesserung für die Tiere, da er immer erst nach einem möglichen Verstoss gegen die Tierschutzvorschriften aktiv würde. Somit würde wohl einfach einmal mehr die Bürokratie und der immer breiter um sich greifende Überwachungsstaat ausgebaut. Die Initiative widerspricht dem Grundgedanke eines schlanken Staates mit Bürgerinnen und Bürgern, die noch eigenverantwortlich für ihre Tiere sorgen. Zudem ist die Gefahr gross, dass sinnlose Verfahren lanciert werden, mit denen sich Tieranwälte selber legitimieren oder ganz einfach die Tierhalter dauernd unter Generalverdacht der Misshandlung von Tieren zu stellen. Soll vielleicht eine Misstrauensgesellschaft das Ziel sein, in der alle allen Misstrauen? Wenn die Katze des Nachbars ihr Geschäft im eigen Garten verrichtet, könnte man ja in Versuchung kommen den Tieranwalt zu aktivieren, weil die Katze nicht ordentlich beaufsichtigt wird. Letztlich ist die Initiative einen unnötigen Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone. Setzen wir uns dafür ein, dass die Aufmerksamkeit den Tieren gilt und nicht den Juristen und stimmen daher am 07. März Nein. Walter Müller Nationalrat FDP, Azmoos


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