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  Walter Müller bei Parlament.ch

 
 

Mehr Schutz für unser wertvolles Kulturland
Azmoos, 30.08.2010
eingeordnet in: Berufliches, Landwirtschaft

 
Freisinnige Bauern weisen
Revitalisierungsvorschläge des Bundes zurück
Die FBS – Freisinnige Bäuerinnen und Bauern Schweiz – kritisieren in ihrer Vernehmlassung die vom UVEK vorgeschlagenen Massnahmen zur Revitalisierung von Fliessgewässern.  Der Revitalisierung wird zuviel wertvolles Kulturland zum Opfer fallen. Den Interessen der Fruchtfolgeflächen wird nicht genügend Rechnung getragen.
Die Freisinnigen Bäuerinnen und Bauern kritisieren, dass die vom UVEK vorgeschlagenen Massnahmen zur Revitalisierung weit über das hinausgehen, als dies die Absicht des eidg. Parlaments war - anlässlich der Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Initiative für lebendige Gewässer. Da an sehr vielen Ort die Landwirtschaft von den Revitaliserungsmassnahmen betroffen ist, hätte die Landwirtschaft bei der Ausarbeitung des nun vorliegenden Verordnungsentwurfs zwingend begrüsst werden müssen.
Die FBS hält fest, dass sehr viele Fliessgewässer in landwirtschaftlich sehr wertvollem Kulturland verlaufen. Mit kulturtechnischen Massnahmen wurde der Gewässerlauf vielerorts so korrigiert, dass das umliegende Land vor Überschwemmungen besser geschützt wird. Die FBS verlangt, dass bei  Revitalisierungsmassnahmen einerseits dem Schutz vor Überschwemmungen die nötige Beachtung geschenkt wird und anderseits das wertvolle Kulturland in Flussnähe geschont wird. Die FBS verlangt insbesondere bei Fruchtfolgeflächen eine eingehende Interessenabwägung. Zum Schutz der Fruchtfolgefläche verlangt die FBS, dass die Kantone den Gewässerraum bei Fruchtfolgeflächen um bis zu 50% reduzieren können.
Die FBS kritisiert, dass in Naturschutzkreisen das Bewusstsein für die Erhaltung des Kulturlandes nicht genügend ausgeprägt ist. Auch Boden, der durch Renaturierungs- oder Revitalisierungsmassnahmen verloren geht, ist Boden, der für die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung steht.
Bei der Ausscheidung von Raum für die Fliessgewässer verlangt die FBS die Festsetzung von Grenzabständen in Abhängig von der Gewässerbreite anstelle des vorgeschlagenen Gewässerraumes. Damit soll verhindert werden, dass bei einseitig an Bauten angrenzenden Gewässern der gesamte Fliessraum einseitig zu Lasten von Landwirtschaftsland ausgeschieden wird.
Vehement abgelehnt wird die Forderung Gewässerraum auch bei eingedolten Gewässern auszuscheiden. Die FBS lehnt die extensive Bewirtschaftung als sachlich nicht begründeten Extensivierungszwang ab. Eine solche Vorschrift komme einer Enteignung gleich, hält die FBS in ihrer Stellungnahme fest. Für bestehende Gebäude und Anlagen, insbesondere auch befestigte Erschliessungswege verlangt die FBS eine ausdrückliche Garantie, dass diese weiterhin erhalten werden können.
 

 
Weitere Informationen
Präsident:
Walter Müller, NR FDP SG, Azmoos
062 926 29 44
079 731 64 25
 
 
Sekretär:
Peter Brügger, Langendorf
032 628 60 60
079 311 70 85

 




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Futter für die Tiere oder die Juristen?
Azmoos, 28.02.2010
eingeordnet in: Wirtschaft, Politisches allgemein, Berufliches, Landwirtschaft

 
 
Wir haben in der Schweiz eines der strengsten Tierschutzrechte. Erst am 1. September 2008 ist die neue Tierschutzgesetzgebung in Kraft getreten und bringt viele Verbesserungen für das Wohl der Tiere. Die Verantwortung der Tierhaltenden wurde in Bezug auf Information und obligatorischen Ausbildung präzisiert und gestärkt. Die Ausrichtung des neuen Tierschutzgesetz ist also klar auf Information, Motivation und Verantwortung und nicht auf Repression durch Anwälte ausgerichtet.
Der Umgang mit den Tieren und die damit verbundene gesellschaftliche Auseinandersetzung soll ganz bewusst nicht einfach den Juristen überlassen werden. Tierhaltende müssen die Bedürfnisse ihrer Tiere kennen und wissen, wie sie richtig zu halten sind. Von Landwirten, Tiertransporteuren und anderen Personen, die beruflich mit Tieren zu tun haben aber auch Hundehaltenden und besonderen Wildtieren. Neu müssen die Kantone auch Tierschutz-Fachstellen einrichten und damit den Vollzug durch vorgegebene Kontrollschwerpunkte und Tierschutzberichte sicherstellen. Wer also heute noch glauben machen will, wir hätten in der Schweiz keinen wirkungsvollen Tierschutz, tut dies wider besseres Wissen.
Ein Tieranwalt bringt keine Verbesserung für die Tiere, da er immer erst nach einem möglichen Verstoss gegen die Tierschutzvorschriften aktiv würde. Somit würde wohl einfach einmal mehr die Bürokratie und der immer breiter um sich greifende Überwachungsstaat ausgebaut. Die Initiative widerspricht dem Grundgedanke eines schlanken Staates mit Bürgerinnen und Bürgern, die noch eigenverantwortlich für ihre Tiere sorgen. Zudem ist die Gefahr gross, dass sinnlose Verfahren lanciert werden, mit denen sich Tieranwälte selber legitimieren oder ganz einfach die Tierhalter dauernd unter Generalverdacht der Misshandlung von Tieren zu stellen.
Soll vielleicht eine Misstrauensgesellschaft das Ziel sein, in der  alle allen Misstrauen?  Wenn die Katze des Nachbars ihr Geschäft im eigen Garten verrichtet, könnte man ja in Versuchung kommen den Tieranwalt zu aktivieren, weil die Katze nicht ordentlich beaufsichtigt wird. Letztlich ist die Initiative einen unnötigen Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone. Setzen wir uns dafür ein, dass die Aufmerksamkeit den Tieren gilt und nicht den Juristen und stimmen daher am 07. März Nein.
Walter Müller
Nationalrat FDP, Azmoos






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'Culinarium - Krönchen muss gelebt werden'
Azmoos, 23.12.2009
eingeordnet in: Wirtschaft, Berufliches, Landwirtschaft

 

«Culinarium-Krönchen muss gelebt werden»
Vor bald zehn Jahren hat sich der Trägerverein Culinarium aufgemacht, das Bewusstsein für regionale Produkte zu wecken. Das Label mit dem Krönchen hat entlang der ganzen Wertschöpfungskette – vom Produzenten bis zum Konsumenten – Anerkennung erlangt.
Von Heini Schwendener, Werdenberger und Obertoggenburger vom 23. Dezember 2009
Ostschweiz. – Walter Müller aus Azmoos ist seit der Gründung des Trägervereins Culinarium dessen Präsident. Er erinnert sich genau an die Beweggründe für diese Vereinigung: «Die Gründung war ein Gegentrend zur allgemeinen Marktöffnung und Liberalisierung, es ging um die Verteidigung von Marktanteilen.»
Die Culinarium-Vision lautet denn auch: Einheimische und Feriengäste sollen für regionale Produkte und lokale Gerichte begeistert und deren Bewusstsein für die Saisonalität der Ernährung gefördert werden. Lebensmittel mit dem Culinarium-Label verkörpern zudem Traditionen und ländliches Brauchtum. Sie sollen aber auch Beweis dafür sein, dass gute Unternehmer Tradition und Moderne in Einklang bringen können.
Von Beginn an hat sich der Trägerverein die Förderung des sanften Tourismus in der Culinarium-Region, die sich über die ganze Ostschweiz erstreckt, auf seine Fahne geschrieben. «Wir wollten nicht mit einigen kleinräumigen Aktionen auf die neuen Herausforderungen des Marktes reagieren, sondern haben erkannt, dass wir nur mit regionalen Initiativen erfolgreich sein können,» blickt Walter Müller zurück, «zudem war von Anfang an klar, dass wir die ganze Wertschöpfungskette – also Produzenten, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Tourismus und die Konsumenten – in unser Projekt mit einbeziehen würden.»
Lob vom Tourismus-Verband
Das Culinarium ist zur Erfolgsgeschichte geworden. Kürzlich erntete es an einer Fachtagung Lob vom Präsidenten des Schweizer Tourismus-Verbandes, Dominique de Buman. Er bezeichnete «das Culinarium als vorbildliche Initiative, das unter der goldenen Krone traditionelle Produkte im innovativen Kleid bündelt.» Für Culinarium-Präsident Walter Müller ist klar: «Das Krönchen muss gelebt werden, um Erfolg damit zu haben.» Rund 40 Gastronomen und 290 Produzenten «leben» dieses Krönchen.
 
Keine «Gschenktrüggli»-Politik
Culinarium ist in seiner zehnjährigen Geschichte zum anerkannten Label geworden und hat viele Innovationen ausgelöst. In anderen Regionen der Schweiz wird die Ostschweizer Initiative zur Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette inzwischen kopiert.
Von Heini Schwendener
Ostschweiz. – «Culinarium – Genuss aus der Region». Der Leitspruch unter dem gelben Culinarium-Krönchen ist Programm. Rund 40 Gastronomen und 290 Produzenten stellen über 1000 regionale Produkte und Spezialitäten her und vermarkten sie über den Detailhandel oder eigens kreierte Dienstleistungen. Das Label ist ein Gütesiegel für Gastronomie, Grossküchen und den Handel. Es bürgt für Sicherheit punkto Herkunft der Legbensmittel und eine einheitliche Zertifizierung (vgl. Kasten).
Der Trägerverein Culinarium unter dem Präsidium von Nationalrat Walter Müller aus Azmoos darf stolz sein auf das, was in der Ostschweiz in den vergangenen rund zehn Jahren unter diesem Label geschaffen wurde. «Unser Ziel war von Anfang an nicht nur ‘Gschenktrüggli’-Politik, sondern eine komplette Wertschöpfungskette,» erklärt Müller. Gemeint sind damit Produzenten und Verarbeiter, Handel und Gastronomie und letztlich auch der Tourismus, mit dem Culinarium eng zusammenarbeitet.
«Überzeugen durch Leistung»
Beim Konsumenten ist die Idee des Culinariums angekommen. Wohl nicht zuletzt darum, weil sie professionell vermarktet wird. Aber auch, weil Culinarium laut Walter Müller folgenden Grundsatz lebt: «Wir überzeugen durch Leistung. Der Rheintaler Ribelmais, die St. Galler Bratwurst, der Toggenburger Schlorzifladen, oder einfach unser Spitzengemüse aus den Rheintaler Sandböden, um nur einige unserer Vorzeigeprodukte zu nennen, vermitteln dem Konsumenten ein Wir-Gefühl.»
Diese Produkte seien denn auch eigentliche Botschafter der Culinarium-Idee, so Müller. Auf Seiten der Kundschaft gibt es den typischen Cullinarium-Konsumenten nicht. «Dies ist auch nicht beabsichtigt, wir wollen die Konsumenten überzeugen, aber nicht instrumentalisieren. Wer Culinarium geniesst, soll das Gefühl haben, dass dies fast ein Privileg ist. Es wird ihm aber nicht suggeriert, dass der nur dann ein guter Kunde ist, wenn er ausschliesslich Culinarium-Produkte konsumiert,» erklärt Müller.
Den Präsidenten des Trägervereins und früheren Präsidenten des kantonalen Bauernverbandes freut es, dass die Überzeugungsarbeit, die zum Culinarium-Start geleistet werden musste, nun Früchte trägt. Für Produzenten, Handel und Gastronomie scheint die Rechnung aufgegangen zu sein. Sie haben sich dank des Culinarium-Labels neue Märkte erschlossen und Sympathien bei den Konsumentinnen und Konsumenten gewonnen. Schwieriger messbar nach dieser kurzen Zei sei der wirtschaftliche Einfluss von Culinarium natürlich im Tourismus, sagt Müller.
Meilensteine in zehn Jahren
In der zehnjährigen Geschichte des Culinariums gibt es einige Meilensteine. Müller streicht vor allem die Aufnahme von Culinarium-Produkten in die Verkaufsregale von Migros Ostschweiz hervor: «Entgegen anfänglicher Befürchtungen von Kritikern hat uns dies geholfen, den Markt breiter zu durchdringen. Und davon können auch die ‘Kleinen’ profitieren.» Culinarium wurde zudem als erstes überregionales Projekt vom Bundesamt für Landwirtschaft anerkannt.
Dank Culinarium fand die Ostschweiz zunehmend Einzug in nationale Medienberichte, so dass Müller konstatiert, die Region werde nun auch im kulinarisch-touristischen Bereich wahrgenommen. Von zentraler Bedeutung war für den Trägerverein auch der Entscheid, alles in den eigenen Reihen zu entwickeln. Mit Externen habe es nie richtig geklappt, so Müller. Das deckt sich mit seiner Aussage zur Gastronomie: «Erfolg hat nur, wer ganz hinter der Idee des Culinariums steht und wer diese auch lebt.»
Export – auch über die Grenze
Culinarium ruht sich aber nicht auf den Lorbeeren aus. Die Marktposition muss stetig behauptet und wenn möglich auch weiter ausgebaut werden. Müller dazu: «Wir möchten ausgewählte Produkte in anderen Schweizer Regionen etablieren und auch ins angrenzende Ausland exportieren. Diese Aufgabe bereitet mir zusammen mit meinem guten, innovativen Culinarium-Team viel Freude.»
 
 
Gütesiegel
Das Gütesiegel Culinarium garantiert den Konsumentinnen und Konsumenten:
1.         Hochwertige landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Region.
2.         Gesicherte Wertschöpfung in der Region – für die Region.
3.         Kurze Transportwege.
4.         Unabhängige Kontrolle und Produktezertifizierung.
5.         Garantierter Mindestanteil von 75 Prozent der Zutaten mit regionaler    Herkunft.
6.         Rückverfolgbarkeit der Zutaten bis zum Ursprungsproduzenten.




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