Interview St. Galler Tagblatt zu Reise der aussenpolitischen Kommission
Azmoos, 13.07.2009
eingeordnet in: Aussenpolitik,
Diverses,
Politisches allgemein,
Sicherheit bringt Freiheit
Jürg Ackermann
Bundeshauskorrespondent
St. Galler Tagblatt
Medienzentrum Bundeshaus
CH-3003 Bern
Tel./Fax +41 31 311 16 17
Herr Müller, wie kam die aussenpolitische Kommission auf die Idee nach Haiti und Kuba zu reisen?
Walter Müller: Der Präsident der Kommission sagt, wohin die jährliche Reise geht. Das ist wie ein Gewohnheitsrecht. Erst wollte Geri Müller eine Reise nach Palästina und Israel organisieren. Da legten wir ein Veto ein, weil Müller mit seiner sehr israelkritischen Haltung Spannungen provoziert hätte. Auch wenn ich lieber nach Polen oder England gegangen wäre, weil das den Schweizer Interessen mehr nützt, konnte ich mit der Destination Haiti/Kuba schliesslich leben.
Warum, weil das Klima besser ist als in der Schweiz?
Müller: Nein, glauben Sie mir: Wir hatten ein dicht gedrängtes Programm, haben viele Leute getroffen, führten substanzielle Gespräche. Zum Baden blieb keine Zeit. Der Vorwurf, wir hätten Sommer und Sonne genossen, entstammt der billigen Rhetorik eines einzelnen SVP-Exponenten und ist respektlos gegenüber den Staaten, die wir besucht haben.
Was bringt es der Schweiz, wenn sieben Parlamentarier eine Woche lang in der Karibik unterwegs sind?
Müller: Der politische Bezug ist da. So werden auf Kuba beispielsweise auch die Interessen der USA. unter der Schirmherrschaft der Schweiz vertreten. Die Frage, ob die Schweiz Guantanamo-Häftlinge aufnehmen soll, ist aktuell. In Kuba spürten wir auch das Interesse für Schweizer Investitionen, beispielsweise im Energiebereich. Zudem engagiert sich unser Land mit Entwicklungsprojekten auf Haiti. In Miami haben wir zudem den Schweizer Botschafter in den USA getroffen. Es war ein Gespräch mit interessanten Aufschlüssen.
Können Sie das genauer formulieren?
Müller: Der Botschafter konnte uns aufzeigen, dass in den USA sehr wohl unterschieden wird zwischen den Problemen der UBS und der Beziehung der Schweiz zu den USA. Das Image unseres Landes in Amerika ist nach wie vor gut.
Was hat Sie besonders beeindruckt auf der Reise?
Müller: In Haiti wurden wir mit Polizeischutz herum geführt. Die Polizisten hielten ihre Gewehre während der Fahrt zum Fenster hinaus. Die Zustände sind teilweise katastrophal. So liegt die Arbeitslosigkeit bei über 60 Prozent. Auf der Insel scheinen alle negativen Auswirkungen der Globalisierung zusammen kommen. So wird der Reis, weil er so billig ist, importiert. Die einheimischen Bauern haben keine Chance. Doch diese Menschen im ländlichen Raum brauchen dringend eine Perspektive. Sonst enden sie in den Armenvierteln der Grossstädte.
Was kann die Schweiz dagegen tun?
Müller: Sie könnte vor allem darauf hin wirken, dass die Entwicklungshilfe besser koordiniert wird. Es gibt viele Organisationen auf Haiti. Oft arbeiten sie aneinander vorbei. Auch Einheimische haben mir in Gesprächen gesagt, der Westen würde besser Entwicklungs- als Überlebenshilfe leisten und die Unterstützung an klarere Bedingungen knüpfen, beispielsweise an dringende Reformen bei der Justiz.
Die NZZ kritisierte, die APK sei naiv, wenn sie in ihrem Communique schreibe, in Kuba lasse sich eine Öffnung bei den Menschenrechten erkennen. Teilen Sie diese Ansicht?
Müller: Auf dem Hintergrund des Besuches in Haiti, kamen einem die Zustände in Kuba tatsächlich fast paradiesisch vor. Aber wenn man genauer hinschaute, liegt auch auf der Sonneninsel vieles im Argen. Jede Initiative, jedes Unternehmertum wird schon im Keim abgewürgt. Die Infrastruktur ist hoffnungslos veraltet. Der Staat schreibt alles vor. Der Stolz der Kubaner, ein anderes System zu leben als der Rest der Welt, war Gesprächen mit Regierungsvertretern spürbar. Darum bin ich skeptisch, ob es bald Veränderungen geben wird.
Interview: Jürg Ackermann


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Uferlose Bürokratie und Behinderung des Gewerbes
Azmoos, 27.01.2009
eingeordnet in: Wirtschaft,
Diverses,
Politisches allgemein
IG Freiheit kämpft für lebendige Städte Baubewilligungen für Strassencafés? Am 8. August 2008 hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden: Wer künftig ein Strassencafé betreiben will, braucht zwingend eine Baubewilligung. Die IG Freiheit wehrt sich gegen derartig unsinnige staatliche Anordnungen und hat im Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Stünde es nicht schwarz auf weiss geschrieben, würde man es nicht für möglich halten: Am 8. August hat die erste öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts entschieden, dass die Errichtung eines Strassencafés neben der gewerbepolizeilichen Bewilligung neu auch einer Baubewilligung bedürfe. Nach Auffassung der obersten Schweizer Richter sind die Bistrotische und Sonnenschirme in Strassencafés also als „Bauten und Anlagen“ zu qualifizieren, welche laut Gesetz „nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert“ werden dürfen (Art. 22 RPG). Bürokratischer Mehraufwand Das besagte Urteil, welches im Zusammenhang mit einer Wein-Bar in Winterthur gefällt worden ist, hätte drastische Folgen: Allein in Winterthur müssten rund 80 gewerbepolizeilich bewilligte Gartenwirtschaften eine nachträgliche Baubewilligung einholen. Gar nicht zu sprechen von allen anderen Garten- und Strassenwirtschaften in Schweizer Städten. Und nicht nur die betroffenen Wirte hätten einen erheblichen Mehraufwand und zusätzliche Kosten – auch die entsprechenden Ämter in der Stadtverwaltung müssten zusätzliche Arbeit bewältigen. Genügt es nicht vollauf, wenn die zuständigen Gemeinden lokale Kriterien für die Nutzung des öffentlichen Grundes aufstellen? Sind eine Stadtregierung oder ein lokaler Polizeibeamter nicht viel besser in der Lage, zu beurteilen, was es vor Ort leiden mag und was nicht? Und: Warum soll etwas, was Jahrzehnte funktioniert hat, nun plötzlich nicht mehr richtig sein? Vorstoss im Nationalrat In Zusammenarbeit mit der IG Freiheit hat Nationalrat Amstuz einen Vorstoss eingereicht, in welchem der Bundesrat beauftragt wird, eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorzulegen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass ein Gastwirtschaftsbetrieb, welcher über eine gewerbepolizeiliche Bewilligung verfügt, auch weiterhin ein Strassencafé betreiben kann. Die IG Freiheit ist überzeugt, dass der marktwirtschaftliche Wettbewerb zu besseren Lösungen führt als eine Flut von Gesetzen und Verordnungen. Dieser Erkenntnis sollte auch das oberste Schweizer Gericht wieder vermehrt Rechnung tragen. Der realitätsfremde Entscheid der Bundesrichter ist sehr bedauerlich und muss dringend korrigiert werden. Nationalrat Walter Müller Vorstandsmitglied IG Freiheit


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