Schweizerischer Zivilschutzverband Bericht 2019 des Präsidenten

 

Jahresbericht 2019 des Präsidenten, erstellt am 7. März 2020

 

Das Parlament hat entschieden

Noch vor einem Jahr waren wir mitten in der politischen Beratung der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG). Nach einem langen, über mehrere Jahre dauernden Prozess, hat das Parlament im Dezember des vergangenen Jahres zugestimmt. Es zeigt sich einmal mehr, dass unser politisches System grundsolide und nahe der Basis ist, aber notwendige Revisionen dauern oft zu lange. Ohne den notwendigen Weitblick bei der Ausarbeitung des Gesetzes laufen wir Gefahr, dass wir von den Ereignissen überholt werden. So interessiert es nun uns alle, wie nahe die Zielsetzungen des totalrevidierten BZG an den aktuellen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen unseres Landes und unserer Bevölkerung sind.

 

Die politischen Versprechungen müssen noch in der Praxis ankommen.

Was habe ich als Kommissionssprecher als Zielsetzung zu Handen der Materialien festgehalten und damit dem Bundesrat und den Kantonen ins Aufgabenbuch geschrieben: Mit der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes schaffen wir die rechtliche Grundlage, damit aufgrund der sich verändernden Gefahren der Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen weiterhin sichergestellt werden kann. Die Risiken haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Bedrohungen wie Terrorismus und Cyber-Attacken, aber auch Naturgefahren, nehmen zu. Erdbeben, schwere Unwetter, Überschwemmungen, Strommangellagen, Blackouts aber auch Pandemien treffen heute unsere hochmobile und vernetzte Gesellschaft viel schneller und mit gravierenden Folgen. Dazu kommen schnell massive volkswirtschaftliche Schäden. Wer hätte vor knapp einem Jahr gedacht, dass wir so schnell von der Realität eingeholt werden können. Damit wir dem sich dauernd verändernden Schutzbedürfnis Rechnung tragen können, ist es daher unverzichtbar, dass wir unser Sicherheitssystem für den Bevölkerungs- und Zivilschutz aufgrund der Gefahren und der Bedürfnisse der Bevölkerung modernisieren.

 

Eine Revision ist erst erfolgreich, wenn die Zielsetzungen hartnäckig verfolgt werden.

Welches sind die wichtigsten Ziele? Im Bevölkerungsschutz steht die Stärkung der Führung und Koordination von Bund und Kantonen im Zentrum. Im Besonderen wird der Bundesstab für bevölkerungsschutzrelevante Ereignisse optimiert und den Bedürfnissen nach einer effizienten Struktur, sowohl für die normale Lage wie für den Ereignisfall, angepasst. In den Bereichen Vorsorgeplanung, ABC Schutz, Schutz kritischer Infrastrukturen soll die Koordinationsfunktion des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) gestärkt werden. Durch eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten soll die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zielgerichteter gestaltet werden. Gerade im Zusammenwirken zwischen Bund und Kantonen hat die Sicherheitspolitische Kommission, respektive die Subkommission des Nationalrates, einige gewichtige Klarstellungen respektive Präzisierungen auf Antrag der Kantone vorgenommen.

 

 

 

 

Was bereitet uns Sorge?

Mit der Revision wird beim Zivilschutz auch das Dienstleistungssystem angepasst respektive der Armee angeglichen. Die Schutzdienstpflicht für Mannschaft und Unteroffiziere soll insgesamt 12 Jahre oder 245 Tage dauern und beginnt frühestens mit dem 19. Altersjahr und spätestens in dem Jahr, in dem ein Schutzdienstpflichtiger 25 Jahre alt wird. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere besteht die Schutzdienstpflicht weiterhin generell bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden. Die stark sinkenden Rekrutierungszahlen für den Zivilschutz haben eine Grundsatzdiskussion zu diesem Punkt zwischen den Kantonen und der Sicherheitspolitischen Kommission ausgelöst. Man war sich nach geführter Diskussion einig: Wenn wir diejenigen, die noch der Bürgerpflicht nachkommen und den Dienst leisten, einfach durch eine längere Dienstdauer belasten, wäre dies in hohem Mass ungerecht. Eine weitere Entsolidarisierung der Gesellschaft muss verhindert werden. Man will das Problem grundsätzlich mit einer Anpassung des Dienstleistungssystems angehen. Angedacht ist die Möglichkeit, Zivildienstleistende für die Leistung im Zivilschutz verpflichten zu können.

 

Welche Möglichkeiten haben die Kantone schon jetzt?

Mit der Bildung eines Personalpools sollen die interkantonale Zuweisung von Schutzdienstpflichtigen vereinfacht und die Unterbestände in einzelnen Kantonen besser ausgeglichen werden. In den Übergangsbestimmungen (Art. 99 Abs. 3) hat der Gesetzgeber eine weitere Korrekturmöglichkeit für die Bestände vorgesehen. Die Kantone können vorsehen, dass sich für Schutzdienstpflichtige, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits zwölf Jahre schutzdienstpflichtig waren oder 245 Diensttage geleistet haben, die Schutzdienstpflicht bis zum Ende das Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden, verlängert. Diese Massnahme gilt längstens für fünf Jahre nach Inkrafttreten des BZG. Es wird nicht zuletzt Aufgabe des Verbandes sein, innert dieser Frist mit Nachdruck die vorgesehenen grundsätzlichen Korrekturen im Dienstleistungssystem einzufordern. Die politische Arbeit geht somit noch nicht aus. Nebst den langfristig grundsätzlichen Fragen ist die Umsetzung des revidierten BZG in den Kantonen zu begleiten.

 

Unsere Anliegen bei Bundesrätin Viola Amherd deponiert

Am 12. November 2019 traf sich eine Delegation des SZSV mit Bundesrätin Viola Amherd. Unsere Anliegen waren:

  • Sinkende Rekrutierungszahlen, was unternimmt der Bundesrat?
  • Orientierungstag für Frauen. Die Frauen sollten besser über die Möglichkeiten im Zivilschutz informiert werden.
  • Verhältnis Bund / Kantone
  • Wehrpflichtabgabe / Umsetzung Motion Müller betr. Anrechnung aller geleisteten Tage.
  • Ersatzteile für Puch Fahrzeuge nach deren Ausserbetriebssetzung in der Armee prioritär dem Zivilschutz anbieten.Verbandsintern                                                                                                                                                                                                                                   
  • Walter Müller, Präsident
  • Doch am Ende zieht man Bilanz und freut sich am Positiven. Es ist eine schöne Aufgabe, für die Sicherheit der Bevölkerung tätig zu sein.
  • Weiter durfte ich viele interessante Menschen auf Stufe Bund und Kantone, die für unsere Sicherheit tätig sind, kennenlernen. Das möchte ich nicht missen. Nebst all den schönen Erlebnissen gab es natürlich auch Unerfreuliches. Ich denke, auch das muss man aushalten. Wer nicht belastbar ist, ist in Krisenzeiten im Zivilschutz am falschen Platz.
  • So, das wärs. Das ist mein letzter Jahresbericht als Präsident des Schweizerischen Zivilschutzverbandes. Es ist mir ein grosses Bedürfnis, allen, die mich in meiner Aufgabe unterstützt haben, aufrichtig zu danken. Ganz besonders geht der Dank an den Vorstand und insbesondere an den Vizepräsidenten Franco Giori. Der Dank gilt allen, die sich in den verschiedensten Bereichen für den Zivilschutz engagiert haben und weiter engagieren werden. Eine tolle, kameradschaftliche Zusammenarbeit durfte ich auch mit dem Vizedirektor des BABS, Christoph Flury, erleben. Herzlichen Dank.
  • Im Übrigen organisiert sich der Vorstand ressortbezogen, damit er die im Zweckartikel aufgeführten Aufgaben möglichst schlank und basisbezogen umsetzen kann. Auch hier gilt es, nicht einfach Papier zu kreieren, sondern den Mitgliedern einen hohen Nutzen zu bringen. Die uns auferlegte Öffentlichkeitsarbeit wird mit der Wahl zum «Zivilschützer des Jahres» gut unterstützt. Wünschenswert wäre, in Zukunft auch eine ZSO auszeichnen zu können. Wertvoll ist auch der direkte Zugang in die Politik auf strategischer und operativer Ebene mit dem Präsidenten und dem Vizedirektor des BABS. So können Informationen aus erster Hand rasch an die Mitglieder weitergegeben und auch die Anliegen aus der Basis direkt auf höchster Ebene platziert werden.
  • Bedingt durch die Rücktritte in der TK haben wir die vorhandenen Kräfte gebündelt und uns auf die Durchführung der Fachtagung konzentriert. Bereits früher als vorgesehen haben wir dadurch auch die Sekretariatsarbeiten zusammengefasst. Der Vorstand möchte in Zukunft eine Teilzeitgeschäftsstelle schaffen und entsprechend in den Statuten festhalten.
  • Noch nicht umgesetzt werden konnte unsere Zielsetzung der strukturellen Reform der Technischen Kommission und der damit einhergehenden Statutenrevision. Die TK soll als ständige Kommission mit den strategischen Zielsetzungen in den Statuten verankert werden. Weiter ist die Zuteilung der Aufgaben und die Koordination mit den Zonen zu regeln, welche für die Beziehung zu unserer Basis sehr wertvoll sind.
  • Im Finanzbereich haben wir das interne Controlling mit der Wahl einer Finanzkommission verbessert. Sie hat insbesondere die Aufgabe, den Finanzverantwortlichen bei der Budgetgestaltung, der Budgetkontrolle und beim Jahresabschluss zu unterstützen. Weiter ist es ihre Aufgabe, Sparmöglichkeiten auszuloten. Es ist das Ziel des Vorstandes, mit den vorhandenen Ressourcen eine möglichst hohe Wirkung für die Mitglieder zu erzielen. Es konnten bereits Einsparungen erzielt werden. Durch eine klare Budgetgestaltung in allen Bereichen können die Kosten weiter optimiert werden.

Related posts