Bundesrat im Glück – EU scheitert an Sturheit. Ein Versuch zu verstehen

Der Bundesrat im Glück – Die EU scheitert an Sturheit

Ein Versuch zu verstehen.

Bei den Verhandlungen mit der EU zum institutionellen Rahmenabkommen hat der Bundesrat der EU schon früh bei der dynamischen Weiterentwicklung der bilateralen Verträge und der Streitbeilegung umfassende Zugeständnisse gemacht. Die EU hatte also ihr wichtigstes Ziel im Trockenen. Ihr „Arm“ hätte  wie ein Stachel weit in unsere Institutionen, in unsere Souveränität hineingereicht. Die Schweiz hätte zwar 2 bis 3 Jahre (bei einem Referendum) Zeit gehabt die von der EU notifizierten Änderungen zu übernehmen. Wenn aber am Ende des Prozesses das Volk nein sagt, die EU vertraglich das Recht hat den entsprechenden Vertrag zu sistieren oder Gegenmassnahmen zu ergreifen, wird die sog. dynamische Weiterentwicklung schnell zu einer automatischen. Man kann dem auch Politik mit der Pistole auf der Brust sagen. Dass da der Bundesrat kalte Füsse bekommen hat, ist mehr als verständlich. Als die EU 2018 unilateral das Ende der Verhandlungen erklärte – sie hatte ja, was sie wollte – und für die nächste Etappe bereits die Zusage der Schweiz auch über die Dynamisierung des wichtigen Freihandelsabkommen 72 zu verhandeln, blieb dem Bundesrat mit der Nichtunterzeichnung des Verhandlungsresultats die Option Notbremse. Eigentlich hätte der Bundesrat damals das Verhandlungsergebnis als ungenügend zurückweisen und auf Nachverhandlungen bestehen sollen. Da er aber bereits zu viele Zugeständnisse gemacht und das Abkommen faktisch unkündbar wäre, musste er einen unüblichen, etwas verschlungeren Weg wählen. Ich habe wenig Verständnis für all die Besserwisser im Parlament die jetzt den Bundesrat kritisieren. Er hat mit Sicherheit unser Land vor langwierigen und andauernden Auseinandersetzungen bewahrt. Es war das Glück des Bundesrates, dass die EU sich beim Lohnschutz, der Unionsbürgerrichtlinie und den staatlichen Beihilfen – mit wenigen kosmetischen Anpassungen – auf stur stellte. So konnte er den Rahmenvertrag samt den bereits gemachten und zu weit gehenden Zugeständnissen versenken. Die EU muss sich fragen, ob sie mit ihrer Sturheit nicht partnerschaftliche Lösungen verhindert. Für unser Land bleibt die Frage: Wie konnte es zu einem derart einseitigen Vertrag kommen? Daraus sind die notwendigen Lehren zu ziehen – auch für die notwendigen Gespräche mit unserem wichtigsten Handelspartner.

Walter Müller

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