Souveränität ist nicht verhandelbar.

Personalrochaden anstelle von einem klaren Konzept

Es ist ein Trauerspiel der besonderen Klasse. Der Bundesrat verhandelt mit der EU, verhandelt mit der EU und verhandelt immer noch. Normalerweise geht man in die Verhandlungen mit einem klaren Konzept, setzt einen Spielraum und was letztlich entscheidend ist: Man setzt klare Grenzen. Das Personal auszuwechseln ist keine Strategie und zeigt auf brutale Weise die Schwäche des bundesrätlichen Konzeptes.  Die Gefahr, dass die  Übung mit einem Fiasko endet und wir gezwungenermassen ein untauglichen, diskriminierendes Abkommen dem Volk vorlegen, ist gross. Unabhängig vom Resultat wäre der Kollateralschaden nicht abschätzbar.  Eine Zustimmung zum Abkommen und damit zur Unterstellung unter den EuGH würde unser Land, die Freiheit der Schweiz, im Kern treffen. Eine Ablehnung würde die Unsicherheit der Beziehung mit der EU für Jahre festschreiben. Die EU fühlte sich brüskiert und könnte versucht sein, uns bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu „piesacken.“Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten wäre das Gift für die wirtschaftliche Prosperität.  So ist es auch klar, dass wir  mit der EU geordnete Beziehungen brauchen.  Ob dieses „Kind“ Rahmenvertrag heisst oder nicht, ist nicht von Relevanz. Was zählt ist der Inhalt. Entscheidend ist letztlich aber, ob wir dabei als souveränes Land souverän bleiben. Aufgrund dieser Ausgangslage und den notwendigen Zielsetzungen, resp. Grenzen der Zugeständnisse ist es unabdingbar, dass der Bundesrat dem Parlament und letztlich dem Volk ein Abkommen vorlegt, das die Souveränität der Schweiz garantiert. Das Verhandlungsmandat ist entsprechend anzupassen. Sollte das nicht möglich sein, ist die Übung abzubrechen.

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